Belegungspreise für die „Geislinger Hütte“
Bis 31.12.2020 | Ab 01.01.2021 | Bis 31.12.2020 | Ab 01.01.2021 | |
Schulklassen | ||||
Sektionsveranstaltungen | ||||
1-tägig | – | – | – | – |
2-tägig | 50,00 € | 75,00 € | – | – |
3-tägig | 100,00 € | 125,00 € | – | – |
Jeder weitere Tag | 50,00 € | 50,00 € | – | – |
Private Veranstaltungen | ||||
1-tägig | 75,00 € | 100,00 € | 110,00 € | 175,00 € |
2-tägig | 130,00 € | 175,00 € | 190,00 € | 300,00 € |
3-tägig | 170,00 € | 225,00 € | 225,00 € | 400,00 € |
4-tägig | 220,00 € | 300,00 € | 280,00 € | 460,00 € |
Aus- und Fortbildung | ||||
Wochenende | ||||
1-tägig | – | – | 110,00 € | 175,00 € |
2-tägig | 50,00 € | 75,00 € | 190,00 € | 300,00 € |
3-tägig | 100,00 € | 150,00 € | 225,00 € | 400,00 € |
Unter der Woche | ||||
1-tägig | – | – | 75,00 € | 150,00 € |
2-tägig | 50,00 € | 75,00 € | 150,00 € | 200,00 € |
3-tägig | 100,00 € | 150,00 € | 225,00 € | 300,00 € |
4-tägig | 150,00 € | 225,00 € | 300,00 € | 400,00 € |
Einzelnutzung (je Person) | ||||
Endreinigung |
Übernachtungspreise je Person
Bett | Lager | Notlager | Aufenthalts- abgabe |
|||
Mitglied | Nicht- mitglied | Mitglied | Nicht- mitglied | |||
Erwachsene | 8,00 € | 18,00 € | 7,00 € | 15,00 € | 4,00 € | 2,00 € |
Jugendliche 15–18 Jahre ab Jahrgang 2001 | 8,00 € | 18,00 € | 6,00 € | 12,00 € | 4,00 € | 2,00 € |
Kinder 5–14 Jahre ab Jahrgang 2005 | 6,00 € | 12,00 € | 4,00 € | 8,00 € | frei | frei |
Kinder bis 4 Jahre ab Jahrgang 2015 | 2,00 € | 2,00 € | 2,00 € | 2,00 € | frei | frei |
Gebührenordnung für die „Geislinger Hütte“
(Anlage B zur Hüttenordnung für die „Geislinger Hütte“)
1 Allgemeines
Aufenthalte auf der Geislinger Hütte können reserviert und gebucht werden als
- Einzelnutzung zur Übernachtung mit individueller Abrechnung einer Nächtigungsgebühr
- „Hütte als Ganzes“ zur Durchführung von ein- und mehrtägigen Veranstaltungen mit einer pauschalisierten Nutzungsgebühr und einem Endreinigungsbetrag.
2 Zahlungen
Alle Gebühren werden grundsätzlich bargeldlos und im Voraus im Rahmen des Anmeldeverfahrens erhoben.
- DAV-Geislinger Hütte
IBAN DE42 6106 0500 0602 8550 04
BIC GENODES
Volksbank Göppingen/Geislingen
2.1 Anzahlungen
Bei der Reservierung von Einzelnutzungen ist eine Anzahlung von 4,00 € pro Person und Nacht innerhalb einer Woche ab Rechnungsstellung fällig. Buchungen werden erst nach Überweisung des Komplettpreises, spätestens eine Woche vor Beginn des Aufenthalts, bestätigt.
Bei Reservierungen der Hütte als Ganzes ist eine Anzahlung von 50% der Nutzungsgebühr innerhalb einer Woche ab Rechnungsstellung fällig. Buchungen werden erst nach Überweisung des Komplettpreises, spätestens vier Wochen vor Beginn des Aufenthalts, bestätigt.
2.2 Storno
Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt werden Stornogebühren mit den geleisteten Zahlungen verrechnet.
2.2.1 Stornogebühren bei Einzelnutzung der Hütte
Wird eine bestätigte Einzelnutzung nicht angetreten so ist bei Rücktritt ab fünf Tage vor Beginn des Aufenthaltes eine Stornogebühr von 4 € pro Person und Nacht zu zahlen.
Ab einer Gruppengröße von fünf Personen kann bis 21.00 Uhr am Vorabend der Anreise 20% der Gruppe kostenlos storniert werden.
2.2.2 Stornogebühren bei Nutzung der Hütte als Ganzes:
Sollte eine Nutzung der Hütte als Ganzes nicht in Anspruch genommen werden, so ist bei Rücktritt ab 21 Tage vor Beginn des Aufenthaltes eine Stornogebühr von 50% der Nutzungsgebühr zu zahlen.
Die oben genannten Fristen errechnen sich ab dem Eingang der Stornierung (mündlich / telefonisch) bei der Anmelde- und Buchungsstelle
2.2.3 Stornogebühren bei behördlichen Auflagen
Ist eine Nutzung der Hütte aufgrund behördlicher Auflagen nicht möglich, z.B. im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, kann ein neuer Nutzungstermin oder eine kostenfreie Stornierung vereinbart werden. Entrichtete Anzahlungen werden dann grundsätzlich zurückgezahlt.
3. Einzelregelungen
3.1 Mitglieder
Mitglieder im Sinne der Tarifordnung sind Gäste, die einen gültigen Jahresausweis ihres Verbandes unter Anführung der entsprechenden Jahreszahl, auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten „GEGENRECHT-RÈCIPROCITE`“ eingedruckt oder aufgeklebt ist, vorweisen sowie Angehörige der Bergrettungsdienste
3.2 Einzelnutzung
3.2.1 Kostenlos aufgenommen werden
- Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz, Tourenführer/-innen, Ausbilder/-innen, Fachübungsleiter/-innen, Jugendführer/-innen, Jugendleiter/-innen und Familiengruppenleiter/-innen des DAV, OeAV und AVS, wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind (5 plus 1).
- Begleitpersonen von Gästen mit Behinderung gemäß Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und/oder H.
3.2.2 Den Jugendtarif erhalten auch
- Jugendleiter/-innen und Jugendführer/-innen bei Vorlage ihres Jugendleiter-/Jugendführer – Ausweises mit gültiger Jahresmarke.
- Schüler, Studenten und Auszubildende gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung.
3.3 Nutzung der Hütte als Ganzes
3.3.1 Allgemeines
- Bei mehrtägigen Veranstaltungen zählt jeder angefangene Tag.
- Betreiben Gruppen oder Einzelpersonen der Sektion den offenen Sonntag des „Sektions-Wochenendes“, so ist für diesen Tag KEINE Gebühr zu berechnen.
- Zentrale Veranstaltungen der Sektion Geislingen wie Jubilarehrung, Sonnwendfeier, Sommerfest oder vergleichbar werden NICHT abgerechnet.
3.3.2 Sektionsveranstaltungen sind solche,
- die im Rahmen des Jahresprogramms oder mit Zustimmung des Vorstands von Gruppen oder Einzelpersonen durchgeführt werden,
- die von einer „fremden“ Sektion des DAV / ÖAV / AVS durchgeführt werden.