Belegungspreise/Gebührenordnung
für die „Geislinger Hütte“

Belegungspreise für die „Geislinger Hütte“

Gültig ab 1. Januar 2023

MitgliederNichtmitglieder
Schulklassen*50,00 €/Tag50,00 €/Tag
Veranstaltungen der Sektion*
Andere Veranstaltungen
1-tägig140,00 €230,00 €
2- und 3-tägig*120,00 €/Tag210,00 €/Tag
Ab 4 Tagen* gemäß gesonderter Vereinbarung
* Ab dem zweiten Tag ist einmalig
eine Endreinigungsgebühr zu bezahlen
40,00 €40,00 €

Übernachtungspreise je Person/Tag

Gültig ab 1. Januar 2023

MitgliedNichtmitglied
Erwachsene10,00 €20,00 €
Jugendliche 15–18 Jahre10,00 €20,00 €
Kinder bis 14 Jahrefreifrei

Gebührenordnung für die „Geislinger Hütte“

(Anlage B zur Hüttenordnung für die „Geislinger Hütte“)

Gültig ab 1. Januar 2023

1 Allgemeines

Aufenthalte auf der Geislinger Hütte können reserviert und gebucht werden als

  • „Einzelnutzung“ zur Übernachtung mit individueller Abrechnung einer Nächtigungsgebühr
  • „Hütte als Ganzes“ zur Durchführung von ein- und mehrtägigen Veranstaltungen mit einer pauschalisierten Nutzungsgebühr und ab dem zweiten Tag einem Endreinigungsbetrag.

2 Zahlungen

Alle Gebühren werden grundsätzlich bargeldlos und im Voraus im Rahmen des Anmeldeverfahrens erhoben.

  • DAV-Geislinger Hütte
    IBAN: DE65 6105 0000 0006 0151 54
    BIC: GOPSDE6XXX
    Kreissparkasse Göppingen

2.1 Anzahlungen

Bei der Reservierung von Einzelnutzungen ist eine Anzahlung von 4,00 € pro Person und Nacht innerhalb 1 Woche ab Rechnungsstellung fällig. Buchungen werden erst nach Überweisung des Komplettpreises, spätestens 1 Woche vor Beginn des Aufenthalts, bestätigt.

Bei Reservierungen der Hütte als Ganzes ist eine Anzahlung von 50% der Nutzungsgebühr innerhalb 1 Woche ab Rechnungsstellung fällig. Buchungen werden erst nach Überweisung des Komplettpreises, spätestens 4 Wochen vor Beginn des Aufenthalts, bestätigt.

2.2 Storno

Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt werden Stornogebühren mit den geleisteten Zahlungen verrechnet.

2.2.1 Stornogebühren bei Einzelnutzung der Hütte

Wird eine bestätigte Einzelnutzung nicht angetreten so ist bei Rücktritt ab 5 Tage vor Beginn des Aufenthaltes eine Stornogebühr von 4,00 € pro Person und Nacht zu zahlen.

Ab einer Gruppengröße von 5 Personen kann bis 21.00 Uhr am Vorabend der Anreise 20% der Gruppe kostenlos storniert werden.

2.2.2 Stornogebühren bei Nutzung der Hütte als Ganzes:

Sollte eine Nutzung der Hütte als Ganzes nicht in Anspruch genommen werden, so ist bei Rücktritt ab 21 Tage vor Beginn des Aufenthaltes eine Stornogebühr von 50% der Nutzungsgebühr zu zahlen.

Die oben genannten Fristen errechnen sich ab dem Eingang der Stornierung (mündlich / telefonisch) bei der Anmelde- und Buchungsstelle.

3. Einzelregelungen

3.1 Mitglieder

Mitglieder im Sinne der Tarifordnung sind Gäste, die einen gültigen Jahresausweis ihres Verbandes unter Anführung der entsprechenden Jahreszahl, auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten „GEGENRECHT-RÈCIPROCITE`“ eingedruckt oder aufgeklebt ist, vorweisen sowie Angehörige der Bergrettungsdienste.

3.2 Einzelnutzung

3.2.1 Kostenlos aufgenommen werden

  • Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz, Tourenführer/-innen, Ausbilder/-innen, Fachübungsleiter/-innen, Jugendführer/-innen, Jugendleiter/-innen und Familiengruppenleiter/-innen des DAV, OeAV und AVS, wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind (5 plus 1).
  • Begleitpersonen von Gästen mit Behinderung gemäß Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und/oder H.

3.2.2 Den Jugendtarif erhalten auch

  • Jugendleiter/-innen und Jugendführer/-innen bei Vorlage ihres Jugendleiter-/Jugendführer – Ausweises mit gültiger Jahresmarke.
  • Schüler, Studenten und Auszubildende gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung.

3.3 Nutzung der Hütte als Ganzes

3.3.1 Allgemeines

  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen zählt jeder angefangene Tag.
  • Betreiben Gruppen oder Einzelpersonen der Sektion den offenen Sonntag des „Sektions-Wochenendes“, so ist für diesen Tag KEINE Gebühr zu berechnen.
  • Zentrale Veranstaltungen der Sektion Geislingen wie  Jubilarehrung, Sonnwendfeier, Sommerfest oder vergleichbar werden NICHT abgerechnet.

3.3.2 Veranstaltungen der Sektion Geislingen sind solche,

  • die im Rahmen des Jahresprogramms oder mit Zustimmung des Vorstands von Gruppen oder Einzelpersonen durchgeführt werden,

3.3.3 Andere Veranstaltungen

  • Bei allen anderen Veranstaltungen wird der Unterschied zwischen Mitglied und Nichtmitglied durch den anmeldenden Hauptnutzer und NICHT durch die Teilnehmer bestimmt.

Geislingen an der Steige, im November 2022

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