
Die DAV-Sektion Geislingen Steige bietet Seminare und Kurse an, in denen den Mitgliedern Kenntnisse vermittelt werden, die zur Planung und sicheren Durchführung eigener Touren und Veranstaltungen benötigt werden.
Diese Ausbildungen werden von erfahrenen und speziell ausgebildeteten Mitgliedern unserer Sektion in vielen unterschiedlichen Bereichen durchgeführt.
Informieren Sie sich!
Hinweise zum Ausbildungs- und Tourenprogramm
Vorbemerkung zur gendergerechten Sprache:
In den nachfolgenden Ausführungen wird bei Personen der Einfachheit halber das generische Masculinum verwendet, dennoch sind in der Regel immer beide Geschlechter in gleicher Weise angesprochen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Touren und Kurse
Die DAV Sektion Geislingen e.V. versteht sich nicht als Reiseveranstalter, bei denen Sie eine Reise buchen können, sondern sie bieten nur den organisatorischen Rahmen für Touren, Kurse und Freizeiten für ihre Mitglieder an.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt ist jedes Mitglied der DAV-Sektion Geislingen mit gültigem Mitgliedsausweis, das die in der Ausschreibung ersichtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dies gilt auch für Mitglieder anderer Sektionen des DAV. Ist die Teilnehmerzahl bei einer Veranstaltung begrenzt, werden zunächst Mitglieder der Sektion Geislingen in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt. Nichtmitglieder können bei entsprechend gekennzeichneten Touren teilnehmen.
Persönliche Leistungsfähigkeit und Ausrüstung
Im Interesse der Sicherheit und mit Rücksicht auf alle Teilnehmer muss jeder Teilnehmer über eine der Schwierigkeit der Tour entsprechende funktionstüchtige und den Sicherheitsbestimmungen entsprechende Ausrüstung und Kondition verfügen. Das Mitführen der im Programm angegebenen Ausrüstung (gemäß Ausrüstungsliste) und ihre Handhabung ist obligatorisch. Im Zweifelsfall muss sich ein Teilnehmer beim Leiter oder bei der Touren-Vorbesprechung informieren. Der Leiter ist berechtigt, die Leistungsfähigkeit und die Ausrüstung der Teilnehmer zu testen. Teilnehmer, bei denen der Leiter eine mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung oder nicht ausreichende persönliche Fähigkeiten und Kondition feststellt, können sowohl vor als auch während der Tour vom Leiter von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Anweisungen der Leiter
Eine Tourengruppe muss grundsätzlich in Ruf- und Sichtweite zusammenbleiben. Teilnehmer, die sich ohne Wissen oder Zustimmung des Leiters von der Gruppe entfernen, scheiden automatisch aus der Tour aus. Die Leiter sind berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, die gegen ihre Anweisungen verstoßen und damit den Kurs-/Tourenverlauf und/oder die Sicherheit der Gruppe gefährden.
Haftungsbegrenzung
Jede bergsportliche Unternehmung ist mit Risiken verbunden, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Der Teilnehmer erkennt daher an, dass eine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen und -ausrüstungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt ist, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Anmeldung
- Bei begrenzter Teilnehmerzahl ist die Reihenfolge der Anmeldung entscheidend.
- Bei Mehrtagestouren gilt ein Teilnehmer als angemeldet, sobald der Organisationsbeitrag beim Tourenleiter entrichtet wurde.
Absage oder Abbruch einer Veranstaltung
Bei zu geringer Teilnehmerzahl, aus Sicherheits- oder Wettergründen, sowie bei Ausfall eines Leiters ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder das Ziel zu ändern. Im Falle einer Absage werden die entstandenen Kosten vollständig erstattet. Davon ausgenommen sind z.B. Anzahlungen, die nicht rückerstattet werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit sind ausgeschlossen. Bei Ausfall eines Leiters kann die Sektion eine Ersatzperson einsetzen. Dies berechtigt nicht zum Rücktritt von der Veranstaltung bzw. zur Erstattung des Beitrages. Bei Abbruch einer Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus einem anderen besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Kostenbeitrag:
Der bei den meisten Touren erhobene Kostenbeitrag geht an die Sektion. Davon werden den Fachübungsleitern Zuschüsse für Ausbildungs- und Fortbildungskosten sowie eine Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Touren gewährt. Im Kostenbeitrag sind keine Reise-, Verpflegungs- und Nächtigungskosten enthalten. Die eingeklammerten Beträge gelten für Nichtmitglieder.
Kostenbeteiligung bei privater Anreise in Fahrgemeinschaften:
Die Hin- und Rückreise mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Die Kosten werden in der Regel unter den Insassen geteilt. ln privaten Kfz und im DAV-Bus müssen Mitfahrer mit einer Kostenbeteiligung von 0,075 € pro Person und km rechnen. Dazu kommen ggf. die anteiligen Kosten für Maut, Autobahn- oder Parkplatzgebühren.
Anmeldungen bei Kursen und Freizeiten
Detaillierte Angaben dazu finden Sie in diesem Programm.
Stand: 12.2022
Durch einem Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein Sektion Geislingen an der Steige erhalten Sie Versicherungsschutz für alle Bergaktivitäten
Alpiner Sicherheits-Service
Kostenerstattung für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis zu 25.000 EUR je Person und Ereignis bei Bergunfällen
- Suchmaßnahmen zum Auffinden von Personen in Bergnot
- Rettungs- und Bergungseinsätze durch Rettungsdienste bei Unfall oder Bergnot
- Transport in das nächstgelegene Krankenhaus
Übernahme der unfallbedingten Heilkosten im Ausland:
- ambulante Behandlung durch einen Arzt
- Heilmaßnahmen und Arzneimittel, die ärztlich verordnet wurden
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung
Assistance-Leistungen
- 24-Stunden-Notrufzentrale
- Kostenübernahme und Organisation für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport zum Wohnort
- Kostenübernahme und Organisation für die Bestattung oder Überführung
Unfallversicherung (R+V Allgemeine Versicherung AG):
Unfallversicherungsschutz:
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus Ziffer 2 AVB DAV ASS.
Unfalldefinition:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfallversicherungsschutz:
- Einmalige Kapitalleistung ab einem Invaliditätsgrad von 20%. Die Kapitalleistung beträgt maximal 25.000 EUR bei Vollinvalidität (100%).
- 5.000 EUR Leistung im Todesfall sowie bis zu 25.000 EUR für Bergungskosten bei Unfalltod.
- Die Abwicklung dieser Bergungskosten findet über die R+V unter 0800/533-1111 oder aus dem Ausland +49 611/16750-507 statt.
Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherungs-AG):
- Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche Personen- und Sachschäden mit bis zu 2.000.000 EUR, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten gem. Ziffer 2 AVB DAV ASS ergeben.
Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
Ihr Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während des Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des DAV:
- Bergsteigen: z. B. Bergwandern, Bergsteigen, Fels- und Eisklettern in freier Natur oder an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern, Trekking
- Wintersport: z. B. Skifahren (alpin, nordisch, telemark), Snowboarden, Skitouren / Skibergsteigen, Skibobfahren, Schneeschuhgehen
- Sonstige Alpinsportarten: z. B. Höhlenbegehungen, Mountainbiking, Kajak- und Faltbootfahren, Canyoning / Rafting
- Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen des DAV, z. B. Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen.
Kein Versicherungsschutz besteht bei:
Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas.
Europa umfasst alle europäischen Staaten (inkl. Madeira), die Mittelmeer-Anreinerstaaten sowie die Kanarischen Inseln. Die östliche Grenze ist der Ural (Fluss und Gebirge), das gesamte Elbrus Gebirge ist jedoch eingeschlossen.
Versicherungsschutz besteht jedoch
a) bei allen Fahrten, Touren und Reisen, die vom Bundesverband des DAV oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden;
b) wenn ein Reiseveranstalter, der nicht als gewerblicher Reiseveranstalter tätig ist, die Pauschalreise außerhalb Europas veranstaltet;
c) wenn für individuelle Reisen einzelne Komponenten über ein Reisebüro zugekauft werden müssen, die Reise sich jedoch weiterhin deutlich von einer Pauschalreise unterscheidet.
- Expeditionen
- Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnliche Luftsportarten
- Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt
- Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit nicht vom DAV veranstaltet;
- Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
Werden Sie Mitglied im Deutschen Alpenverein Sektion Geislingen an der Steige.
Stand: 12.2022