Mitglied werden beim DAV Sektion Geislingen Steige

Außer den viefältigen Möglichkeiten, Bergsport in seinen verschiedenen Facetten kennen zu lernen und kompetent dank guter Ausbildung mit Genuss ausüben zu können, gibt es eine Vielzahl weiterer Vorteile wie z.B. umfassenden Versicherungsschutz. Genaueres finden Sie hier.

Wenn sie unserer Sektion beitreten möchten, könne Sie DAV-Mitgliedsantrag als pdf herunterladen, ausfüllen und an unsere Geschäftsstelle schicken. Auf diesem Antrag finden Sie auch die verschiedenen Formen der Mitgliedschaft mit den dazugehörigen Tarifen

Wichtiger Hinweis:

Bitte melden Sie jede Anschriftenänderung sofort Ihrer Sektion (nicht der DAV-Bundes­geschäfts­stelle in München). Sie sichern sich dadurch die fortlaufende Zusendung des DAV Panorama und Ihrer Sektionsmitteilungen.

Falls sich Ihre Bankverbindung ändert, teilen Sie die neue Kontonummer mit Bankleitzahl bitte Ihrer Sektion für den Beitragseinzug mit. Denn solange der Jahresbeitrag nicht bezahlt ist, haben Sie keinen Versicherungsschutz.

 

Durch einem Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein Sektion Geislingen an der Steige erhalten Sie Versicherungsschutz für alle Bergaktivitäten

Alpiner Sicherheits-Service

Kostenerstattung für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis zu 25.000 EUR je Person und Ereignis bei Bergunfällen

  • Suchmaßnahmen zum Auffinden von Personen in Bergnot
  • Rettungs- und Bergungseinsätze durch Rettungsdienste bei Unfall oder Bergnot
  • Transport in das nächstgelegene Krankenhaus

Übernahme der unfallbedingten Heilkosten im Ausland:

  • ambulante Behandlung durch einen Arzt
  • Heilmaßnahmen und Arzneimittel, die ärztlich verordnet wurden
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung

Assistance-Leistungen

  • 24-Stunden-Notrufzentrale
  • Kostenübernahme und Organisation für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport zum Wohnort
  • Kostenübernahme und Organisation für die Bestattung oder Überführung

Unfallversicherung (R+V Allgemeine Versicherung AG):

Unfallversicherungsschutz:

Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus Ziffer 2 AVB DAV ASS.

Unfalldefinition:

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Unfallversicherungsschutz:

  • Einmalige Kapitalleistung ab einem Invaliditätsgrad von 20%. Die Kapitalleistung beträgt maximal 25.000 EUR bei Vollinvalidität (100%).
  • 5.000 EUR Leistung im Todesfall sowie bis zu 25.000 EUR für Bergungskosten bei Unfalltod.
  • Die Abwicklung dieser Bergungskosten findet über die R+V unter 0800/533-1111 oder aus dem Ausland +49 611/16750-507 statt.

Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherungs-AG):

  • Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche Personen- und Sachschäden mit bis zu 2.000.000 EUR, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten gem. Ziffer 2 AVB DAV ASS ergeben.

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

Ihr Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während des Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des DAV:

  • Bergsteigen: z. B. Bergwandern, Bergsteigen, Fels- und Eisklettern in freier Natur oder an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern, Trekking
  • Wintersport: z. B. Skifahren (alpin, nordisch, telemark), Snowboarden, Skitouren / Skibergsteigen, Skibobfahren, Schneeschuhgehen
  • Sonstige Alpinsportarten: z. B. Höhlenbegehungen, Mountainbiking, Kajak- und Faltbootfahren, Canyoning / Rafting
  • Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen des DAV, z. B. Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen.

Kein Versicherungsschutz besteht bei:

Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas.
Europa umfasst alle europäischen Staaten (inkl. Madeira), die Mittelmeer-Anreinerstaaten sowie die Kanarischen Inseln. Die östliche Grenze ist der Ural (Fluss und Gebirge), das gesamte Elbrus Gebirge ist jedoch eingeschlossen.

Versicherungsschutz besteht jedoch

a) bei allen Fahrten, Touren und Reisen, die vom Bundesverband des DAV oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden;

b) wenn ein Reiseveranstalter, der nicht als gewerblicher Reiseveranstalter tätig ist, die Pauschalreise außerhalb Europas veranstaltet;

c) wenn für individuelle Reisen einzelne Komponenten über ein Reisebüro zugekauft werden müssen, die Reise sich jedoch weiterhin deutlich von einer Pauschalreise unterscheidet.

  • Expeditionen
  • Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnliche Luftsportarten
  • Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt
  • Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit nicht vom DAV veranstaltet;
  • Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Stand: 12.2022

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