Aufgaben des Hauptnutzers und Hüttendienstes

(Anlage A zur Hüttenordnung der „Geislinger Hütte“)

Der Hauptnutzer übt als Hüttendienst das Hausrecht in Vertretung der Sektion aus und setzt die Hüttenordnung durch.

Die Aufgaben sind:

  • Abholen
    Hüttenschlüssel oder Öffnen Schlüsselsafe für Zugang zur Hütte.
  • Einweisen
    der Gäste in die vorgesehene Unterkunft sowie in alle anderen Hütteneinrichtungen (Küche, Duschen, Trockenraum) einschl. Verfahren der Müllentsorgung.
  • Gewährleisten,
    dass die Fahrzeuge der Gäste auf dem Hütten-Parkplatz abgestellt werden, vor allem freie Fahrt für Rettungs- und Winterdienste.
  • Durchsetzen,
    dass das Mobiliar und alle Einrichtungen der Hütte schonend und – soweit erforderlich – unter Beachtung der Bedienungsanleitungen behandelt und benutzt werden. Melden eventueller Schäden.
  • Kontrollieren
    der Verbrauchsmittel, wie Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife und Spülmittel und bei Bedarf auffüllen
  • Veranlassen,
    dass potenziell belastende Vorhaben in der Hütte (z. B. Lärm, Kochgerüche etc.) zwischen allen Nutzern abgesprochen werden.
  • Kontrolle
    Beim Verlassen des Hauses kontrollieren, ob sämtliche Fenster einschl. der Seitenflügel sowie die Rollos geschlossen, die Kochplatten abgeschaltet, die Kühlschränke in Küche und Theke geleert, gereinigt und auf niedrigster Stufe eingestellt sind sowie die Lichter gelöscht sind
    (siehe Beilage „Checkliste für den Hauptnutzer / Hüttendienst“).
  • Gewährleisten der Bereitstellung von Wärmeenergie:
    Die Geislinger Hütte verfügt über Kalt- und Warmwasser an allen Entnahmestellen, gespeist von einem – mit Flüssiggas betriebenen – Warmwasserspeicher. Die mit Flüssiggas betriebene Heizung der Geislinger Hütte ist auf eine Grundtemperatur von 16/17 Grad eingestellt.
    Daher darf die Einstellung der Heizkörperventile von den Hüttengästen auf keinen Fall verändert werden.
    Die für den Aufenthalt notwendige und angenehme Raumwärme ist über den – mit Holz befeuerten – Kachelofen jederzeit möglich.
    Das Holzlager befindet sich an der Hütte.
  • Festhalten
    aller Defizite und Mängel sowie eigener Anregungen und Empfehlungen und statistische Angaben zur Nutzung in Formblatt „Nutzungsprotokoll“ (siehe Anlage B-2).
  • Zurückbringen
    Hüttenschlüssel oder Deponieren im Schlüsselsafe.

Geislingen an der Steige, im Mai 2022

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