Hüttenordnung Haus Schattwald

Allgemeine Hütten- und Tarifordnung für das Haus Schattwald

(Allg HüOTO Sektion Geislingen/Stg, den 01.11.2023 )

Präambel

Das Haus Schattwald im Tannheimer Tal ist eine AV-Hütte der Kategorie 2.
Die Innerortslage schließt eine Nutzung als reine Party oder Eventhütte aus!

Das Haus Schattwald kann nicht als Ganzes gebucht werden!
Das Haus ist besonders geeignet für Aufenthalt von

  • Familien
  • Ski- und Wandergruppen
  • Alpine Aus- und Fortbildungen
  • Allgemeine Sektionsveranstaltungen

Als reine Selbstversorgerhütte verfügt das Haus Schattwald über eine komplett ausgestattete große Küche um Lebensmittel zuzubereiten und zu lagern.
Wärmeenergie wird auf der Grundlage nachhaltiger Technologien bereitgestellt. Deren Bedienung erfordert das Fachwissen und die Erfahrung eingewiesener Hüttendienste.

1. Meldepflicht und Ausweis

Jeder Nächtigungsgast muss bei Anreise den örtlichen Meldevorschriften nachkommen.


Der Check In ist am Anreisetag ab 17:00 Uhr.

Am Abreisetag bitten wir Sie die Zimmer bzw. Lager bis 10:00 Uhr zu räumen und den Zimmerschlüssel beim Hüttendienst persönlich abzugeben. Spätestens um 12:00 Uhr ist das Haus zu verlassen.


Sie melden sich beim Hüttendienst mit ihrer Buchungsbestätigung an und legen ihm alle Reisedokument und ggf. DAV Mitgliedsausweise vor.
Nachdem Sie die Meldebescheinigung unterschrieben haben, erhalten Sie ihre Unterlagen zurück. Sie bekommen ihre Gästekarte ausgehändigt und erhalten den Haus- und Zimmerschlüssel.
Zur leichteren Auffindung Verunglückter oder Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer dem Hüttendienst anzugeben.

2. Schlafplatz

2.1. Bevorzugten Anspruch auf Schlafplätze

Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hüttengästen haben:

  • Rettungsmannschaften im Dienst

2.2. Hygienische Auflagen

  • Hüttenschuhe oder ähnliches, sind im Haus obligatorisch.
  • Schuhe, sind grundsätzlich im Regal im Keller abzustellen. Nasse Kleidung kann im Trockenraum aufgehängt werden.
  • Für die Übernachtung in den Lagern stehen den Gästen Bettdecken und Kissen, bezogen mit Schonbezügen, zur Verfügung.
    • Hier bitten wir die Gäste eigene komplette Bettwäsche (Spannbetttuch, Bettdeckenbezug und Kissenbezug) mitzubringen.
    • Ein Hüttenschlafsack kann in Verbindung mit einem Spannbetttuch und einem Kissenbezug im Lager verwendet werden.
    • Ein hauseigenes Bettwäsche-Set (Spannbetttuch, Bettdeckenbezug und Kissenbezug) kann für je 10,00€ hinzugebucht werden.
  • Die Waschbecken sind nach jeder Benutzung mit den bereitgestellten Mitteln zu reinigen.
  • Alle Gäste, die in den Zimmern übernachten erhalten, einmalig pro Aufenthalt, ein hauseigenes Bettwäsche-Set. (Spannbetttuch, Bettdeckenbezug und Kissenbezug)
    • Dieses wird mit je 10,00€ auf der Abrechnung aufgelistet.
    • Die Betten werden von den Gästen mit ausschließlich dieser Bettwäsche bezogen.
    • Am Abreisetag wird vom Gast das Bett abgezogen (bitte die Bettbezüge auf RECHTS ziehen). Die Bettwäsche wird zusammengefaltet mit der Waschtischvorlage vor die Zimmertür gelegt.

In der Selbstversorgerküche ist das benützte Geschirr unmittelbar nach dem Gebrauch mit klarem Wasser vorzuspülen, an Töpfen und Pfannen sind Anbackungen von Hand zu entfernen und mit der Gastronomiespülmaschine zu reinigen. Nach ca. 90 Sec. Spülzeit ist das Geschirr in die Schränke einzuräumen. Etwaige Schäden, Bruch sind dem Hüttendienst zu melden. Ebenso sind Herd, Spüle, Ablage sofort zu reinigen.

3. Reservierung und Storno

3.1. Anmeldung und Reservierung / Buchung

a) Allgemeines
Haus Schattwald steht vornehmlich den Mitgliedern der Sektion Geislingen des DAV, wie auch anderen Alpenvereinsmitgliedern aber auch Nichtmitgliedern im Rahmen freier Kapazitäten ganzjährig zur Verfügung.
Gruppen werden grundsätzlich nur aufgenommen, wenn mindestens ein Drittel der Teilnehmer Mitglied des DAV oder einer gleichberechtigten Organisation sind. Über Ausnahmen entscheidet die Hüttenverwaltung.
Anmeldungen werden ausschließlich über den WebClient auf der Internetseite unter Haus Schattwald angenommen. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung werden die Betten / Lageplätze reserviert.
Nach Eingang des Nächtigungsbetrages für den gesamten Aufenthalt sind die Betten / Lagerplätze verbindlich gebucht und werden von der Hüttenverwaltung zugeteilt.

Unmittelbare Anmeldungen vor Ort werden bei den jeweiligen Hüttendiensten mit Absprache der Hüttenverwaltung entschieden.

Die Anmeldung über den WebCient auf der Internetseite sowie die Registrierung beim Tourismusverband Tannehimer Tal sind unverzüglich nachzuholen.

b) Termine
Anmeldungen werden frühestens 9 Monate vor dem geplanten Aufenthaltstermin angenommen.

Für die Weihnachts – und Faschingsferien des Landes Baden-Württemberg gilt:

grundsätzlich kann man nur alle zwei Jahre einen Aufenthalt anmelden.

Anmeldungen für Weihnachten / Neujahr werden für DAV Mitglieder der Sektion Geislingen/Steigeab 01. April angenommen. (die zwei Jahresregelung entfällt ab 01. Juni)

Anmeldung von anderen DAV Sektionen werden ab 01. September angenommen.

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Anmeldungen für die Faschingsferien werden für DAV Mitglieder der Sektion Geislingen/Steigeab 01. Juni angenommen. (die zwei Jahresregelung entfällt ab 01. August)

Anmeldung von anderen DAV Sektionen werden ab 01. November angenommen.

c) Belegungsregeln

Ein Aufenthalt im Haus Schattwald ist nur möglich, wenn

  • ein Hüttendienst anwesend ist und
  • während der Heizperiode mindestens 10 Gäste angemeldet sind.
  • Veranstaltungen der Sektion Geislingen/Steige haben in der Belegung Vorrang und sind nicht an die 9-Monatsfrist gebunden. Dazu meldet der Tourenführer sein Vorhaben dem Hüttenwart. Der Hüttenwart reserviert Übernachtungsplätze für die maximale Teilnehmerzahl bis Meldeschluss. Der Tourenführer übermittelt die Teilnehmerliste an den Hüttenwart.

Bei Veranstaltungen anderer DAV Sektionen entscheidet der Hüttenwart.
Nichtmitglieder können nur in Begleitung eines DAV-Mitglieds im Haus Schattwald übernachten.

Gruppenanmeldungen:

Die Ansprechperson einer Gruppe kann die Betten / Lagerplätze für die gesamte Gruppe über den WebCient auf der Internetseite unter Haus Schattwald anfragen. Als eine Gruppe gilt nur, wer geschlossen an und abreist.

Mit der schriftlichen Bestätigung werden diese reserviert. Der Verantwortliche sendet die ausgefüllte Zimmereinteilungsliste für Gruppen zurück.
Nach Eingang der Aufenthaltsgebühr der gesamten Gruppe werden die Betten / Lagerplätze von der Hüttenverwaltung verbindlich zugeteilt.

3.2. Storno

Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt werden die Stornogebühren mit den geleisteten Zahlungen verrechnet.

3.2.1.1. Stornogebühren

  • Sollten einzelne oder alle angemeldeten und bestätigten Übernachtungsplätze nicht in Anspruch genommen werden, so ist bei Rücktritt ab 10 Tage vor Beginn des Aufenthaltes eine Stornogebühr von 5,00 € pro Person und Nacht zu zahlen.
  • Ab einer Gruppengröße von 5 Personen kann bis 21.00 Uhr am Vorabend der Anreise 20% der Gruppe kostenlos storniert werden. Die obengenannte Frist errechnet sich nach dem Eingangdatum der Stornierung, schriftlich per E-Mail an Info@hausschattwald.de

3.3. Zahlungen

Bei der Reservierung ist eine Anzahlung von 5,00€ pro Person und Nacht fällig.
Buchungen werden erst nach Überweisung des Komplettpreises, spätestens 14 Tage vor Beginn des Aufenthalts, bestätigt.

4. Nächtigungsgebühren

Die Nächtigungsgebühren und die Aufenthaltsabgabe werden grundsätzlich bargeldlos und im Voraus im Rahmen des Anmeldeverfahrens erhoben.

4.1. Einzelregelungen

Mitglieder im Sinne der Tarifordnung sind:

  • Gäste, die einen gültigen Jahresausweis ihres Verbandes unter Anführung der entsprechenden Jahreszahl, auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten „GEGENRECHT-RÈCIPROCITE`“ eingedruckt oder aufgeklebt ist, vorweisen. (siehe auch Beilage A-4) Angehörige der Bergrettungsdienste

4.2. Kostenlos Übernachtungen

Kostenlos aufgenommen werden

  • Hüttendienste (Paare mit Kindern bis 15 Jahre im gleichen Schlafraum)
  • Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz,
  • Tourenführer/-innen, Ausbilder/-innen, Fachübungsleiter/-innen, Jugendführer/-innen, Jugendleiter/-innen und Familiengruppenleiter/-innen der Organisationen mit Gegenrecht (s. Beilage A-4), wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind (5 plus 1)

4.3. Ermäßigungen

Den Jugendtarif erhalten auch

  • Jugendleiter/-innen und Jugendführer/-innen bei Vorlage ihres Jugendleiter-/Jugendführer-Ausweises mit gültiger Jahresmarke
  • Schüler, Studenten und Auszubildende gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung.

4.4. Aufenthaltsabgabe der Gemeinde

Die eingezogene Aufenthaltsabgabe beinhaltet auch daraus folgende Verwaltungsaufwendungen und Gebühren.
Die Aufenthaltsabgabe ist unabhängig von Ermäßigungen oder kostenloser Aufnahme in jedem Fall zu zahlen.

5. Verpflegung

Das Haus Schattwald ist eine reine Selbstversorgerhütte. Lebensmittel und Getränke sind mitzubringen oder vor Ort zu beschaffen.

6. Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld

6.1. Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung

  1. Die Nutzung der Hütte durch Gäste unterschiedlichen Alters, verschiedener Interessen und unterschiedlicher Ziele verlangt ein hohes Maß gegenseitigen Respekts und Rücksichtnahme. Alle Gäste sind daher aufgefordert, ihre Vorhaben, die andere belasten können (z.B. Lärm) miteinander abzustimmen.
  2. Die Hüttenbesucher sind gehalten, alle Einrichtungen der Hütte schonend zu behandeln, Strom und Wasser zu sparen.
  3. Das Haus Schattwald liegt im Ortsteil Fricken der Gemeinde Schattwald. Daher ist rücksichtsvolles Verhalten insbesondere gegenüber den Nachbarn unabdingbar geboten.
  4. Die Nachbargrundstücke sind landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Sinne einer guten Nachbarschaft bleiben Sie auf den Straßen und Wegen.
  5. Landwirtschaftliche Maschinen, Rettungsdienste und Räumdienste benötigen breite Fahrwege, achten Sie deshalb beim Parken, auf den hauseigenen Parkplätzen, darauf. Fahren Sie, auch bei Schnee, ganz vor.
  6. Die Gemeinde Schattwald verbietet im ganzen Ortsgebiet das Übernachten in Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen
  7. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten. Dazu gehört auch das Einhalten der geltenden Vorschriften zur Mülltrennung. (Anlage)
  8. Die Benutzung des Kletterschachtes erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Überkletterschutz (Plane) ist nach Benutzung umgehend wieder anzubringen. Eltern haften für ihre Kinder.
  9. Am Abreisetag sind spätestens bis 10.00 Uhr die Zimmerschlüssel abzugeben.
    • In den Zimmern sind:
      • die Betten abgezogen (bitte die Bettbezüge nach RECHTS ziehen).
        • Die Bettwäsche zusammengelegt mit der Waschtischvorlage vor die Zimmertür legen.
      • das Waschbecken und der Spiegel gereinigt
      • der Papierkorb geleert
      • der Boden gesaugt
    • in den Lagern sind:
      • die Spannbetttücher glattgezogen, (evtl. Fusseln oder Haare abgesaugt)
      • die Bettdecken wie vorgefunden zusammengelegt (siehe Bilder)
      • der Papierkorb geleert
    • im Gastraum ist:
      • der Tisch zu reinigen sowie die Sitzplätze und der Boden zu saugen.
  10. In Abstimmung mit dem Hüttendienst Duschen, WC, Küche, Aufenthaltsraum, Treppenhaus und die Flure staubzusaugen und Waschräume zu reinigen.

6.2. Hüttenruhe

Generell soll von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr in den Hütten Ruhe herrschen. Die Hüttendienste können aber im Einvernehmen mit allen Hüttengästen den Beginn der Hüttenruhe auch zu einem späteren Zeitpunkt festsetzen. Die tatsächliche Zeit der Hüttenruhe ist gut sichtbar bekannt zu machen. Früh Aufstehende müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.

6.3. Musizieren und Konzerte

Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit den anderen Gästen und den Hüttendiensten gestattet. Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.

6.4. Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte

dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Hüttenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Kopfhörern außerhalb der Hüttenruhe. Die Hüttendienste können für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.

6.5. Internet

Es steht WLAN zur Verfügung. Zugangsdaten an der Infotafel im EG und im Gästeinfoblatt in den Zimmern.

6.6. Rauchen / offenes Feuer / Kerzen

Rauchen, offenes Feuer und Kerzen sind im Haus Schattwald verboten.

6.7. Verhalten in den Schlafräumen

In den Schlafräumen darf nicht gekocht werden. Sie dürfen nicht mit Straßen-, Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist verboten.

6.8. Haustiere

In den Hütten sind Haustiere grundsätzlich verboten.

6.9. Beschädigungen

Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.

7. Aufsicht, Beschwerden

7.1. Hausrecht

Die Hüttenverwaltung, der Hüttenwart bzw. der Hüttendienst als sein Stellvertreter beaufsichtigt den Hüttenbetrieb und Ansprechpartner für die Gäste. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Er hat das Hausrecht und ist außerdem berechtigt den DAV- und Personalausweis einzusehen.

7.2. Verstoß gegen die Hüttenordnung

Wer diese Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.

7.3. Handhabung von Beschwerden

Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an die Sektion zu richten. Gegen deren Entscheidung kann der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin das Präsidium des Bundesverbandes (DAV) anrufen, wenn er bzw. sie geltend macht, die Sektion habe gegen Vorschriften des Alpenvereins verstoßen.

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