© DAV Sektion Geislingen Steige

Kleinbus der Sektion mieten

Den Sektionsbus zu mieten, wann immer es eine größere Gruppe (bis zu 9 Personen) zu befördern gibt, lohnt sich:

  • ökonomisch, da die Kosten von allen Teilnehmern geteilt werden und sie so für jeden Teilnehmer weit unter den Kosten für die individuelle Anreise in mehreren Autos liegen,
  • ökologisch, da sie so den CO2-Ausstoß beträchtlich reduzieren und die Umwelt schonen,
  • da die gemeinsame Fahrt das Gemeinschaftsgefühl der Gruppe stärkt und die Vorfreude auf das bevorstehende Event erhöht. 

In Umsetzung unseres Vereinszwecks,

  • das Bergsteigen und alpine Sportarten vor allem in den Alpen und den deutschen Mittelgebirgen,
  • besonders für die Jugend und die Familien, zu fördern und zu pflegen,
  • die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnisse über die Gebirge zu erweitern,

gibt es für Sektionsmitglieder zahlreiche Gelegenheiten, für die sie unseren Kleinbus der Sektion Geislingen mieten können. 

Einige Beispiele:

  • Wandertage mit dem Verein oder der Firma
  • eintägige Ausflugsfahrten mit dem Verein/ der Hobbygruppe 
  • Firmenevents wie Teambuilding-Aktivitäten oder Seminare
  • Ausflüge mit Kindern
  • mehrtägige Fahrten zu Wanderevents/ Sportveranstaltungen 
  • ...

Belegungsplan Kleinbus

Belegungsplan des Kleinbusses der DAV Sektion Geislingen/Steige | © HIJM
© HIJM

Wer den Kleinbus mieten möchte, wendet sich bitte per E-Mail an
Meike von Au, E-Mail meike.von-au@alpenverein-geislingen.de.

 

Benutzungsordnung für den Kleinbus der Sektion Geislingen

Gültig ab 01.01.2026

Nutzungsbedingungen für den Sektionsbus nach Vorstandsbeschluss vom 27.08.2025 

§ 1 Begriffserklärungen  

  1. Der Nutzer reserviert den Sektionsbus und führt die Abholung sowie die Rückgabe mit den Verwaltern aus. Die Abrechnung der Nutzungskosten erfolgt zu Lasten des Nutzers.  
  2. Der Fahrzeugführer ist der jeweilige Fahrer.  
  3. Die Nutzungskosten sind sämtliche in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kosten.  

§ 2 Reservierung  

  1. Die verbindliche Reservierung erfolgt über die Fahrzeugverwalterin:  
    Meike von Au (Mail: meike.von-au@alpenverein-geislingen.de oder Mobil: +49 151 23002309) 
  2. Abholung- und Rückgabetermine sind mit der Verwalterin zu vereinbaren.  

§ 3 Nutzung  

  1. Der Sektionsbus darf nur für Vereinszwecke gemäß Satzung § 2 genutzt werden. Abweichungen bedürfen der Billigung durch den Vorstand. 
  2. Im Sektionsbus darf nicht geraucht werden.  
  3. Steht das Fahrzeug zum reservierten Zeitpunkt nicht zur Verfügung, wird der Nutzer so früh wie möglich durch die Verwalterin informiert.  
  4. Kann der Nutzer den Rückgabetermin nicht einhalten, muss die Verwalterin so früh wie möglich informiert werden.  
  5. Die Nutzung des Sektionsbusses setzt den Ablauf der fahrschulrechtlichen Probezeit, das Ausfüllen des Fahrtenbuches und den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder Klasse 3) für alle Fahrzeugführer voraus. Nur in begründeten Ausnahmen (z.B. Ermüdung, Erkrankung) kann auch ein Anderer ohne Eintrag ins Fahrtenbuch das Fahrzeug führen. Der Nutzer muss sich jedoch dessen Fahrerlaubnis vorzeigen lassen. 
    Der Fahrer muss Mitglied der Sektion Geislingen sein.  
  6. Die Sektion übernimmt keine Haftung für Nutzungsausfälle, die die Sektion nicht zu vertreten hat.  
  7. Der Bus ist mit Allwetterreifen ausgestattet, die das ganze Jahr genutzt werden können. Bei Glätte und Schnee sind rechtzeitig Schneeketten aufzuziehen, die sich im Bus unter dem Beifahrersitz befinden.  

§ 4 Nutzungskosten  

  1. Das Nutzungsentgelt beträgt 0,40 Euro pro gefahrenen Kilometer oder 100 Euro pro Tag / 50 Euro pro halbem Tag. Die Kosten sind unverzüglich, spätestens nach einer Woche, auf das Konto der Sektion Geislingen des DAV zu überweisen. 
    Kreissparkasse Göppingen 
    Empfängername: Sektion Geislingen e.V. des Deutschen Alpenvereins (D.A.V.) e.V.

    IBAN: DE65 6105 0000 0006 0151 54 
    BIC: GOPSDE6GXXX 
    Verwendungszweck: DAV-Sektionsbus + Nutzername + Buchungszeitraum 
    Das Abrechnungsformular kann hier heruntergeladen werden.
  2. Kosten für Betriebsflüssigkeiten wie Diesel und Auslagen für z.B. Straßen-, Tunnel-, Parkgebühren werden vom Nutzer getragen.  
  3. Kosten für Adblue, Öl, Scheibenwischwasser und die Nutzung einer Waschanlage übernimmt die Sektion Geislingen des DAV. Die Rechnung kann bei der Verwalterin eingereicht werden. 
  4. Die Kosten der Jahresvignette für die Schweiz (gültig bis zum 31.01. des Folgejahres) übernimmt die Sektion Geislingen des DAV einmalig. Die Vignette ist vom ‚Erstnutzer‘ selbst zu besorgen und die Rechnung kann bei der Verwalterin eingereicht werden. 
  5. Der jeweilige Nutzer/die jeweiligen Nutzerin starten mit vollgetanktem Bus und stellen den Bus auch wieder voll getankt auf dem Parkplatz (Stellplatz Nr. 18) bei der Polizei oder in Absprache mit der Verwalterin ab. 
  6. Wird der reservierte Bus 7 Tage vor der Reservierung storniert, entstehen keine Kosten. Wird die Reservierung kurzfristiger zurückgenommen, entstehen pro reservierten Tag Kosten von 35 Euro gegenüber der reservierenden Person, die auf das angegebene Konto unter § 4, Abs 1 zu überweisen sind.  

§ 5 Fahrzeugführer  

  1. Bei Übernahme des Sektionsbusses ist der Führerschein vorzulegen. Der Fahrer muss die fahrschulrechtliche Probezeit beendet haben.  
  2. Das Führen des Sektionsbusses unter Einflüssen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente, etc.), ist strengstens untersagt. Abweichend von der Straßenverkehrsordnung (StVO bzw. die Bestimmungen des jeweiligen Landes) gilt die 0,0- Promille-Grenze. 
  3. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, darauf zu achten, dass alle Insassen angegurtet sind. Falls erforderlich, müssen Kindersitze entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden. 
  4. Für mit dem Sektionsbus begangene Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (insbesondere Verkehrsdelikte) haftet der Fahrzeugführer.  
  5. Der Fahrzeugführer ist für die ordnungsgemäße Führung der mitgegebenen Unterlagen verantwortlich.  

§ 6 Überprüfung des Sektionsbusses vor Fahrtantritt  

  1. Der Schlüssel wird bei der Übergabe ausgehändigt. Das Fahrtenbuch sowie ein Ordner mit allen wichtigen Informationen, der Benutzungsordnung, den Versicherungs-Daten und dem Abrechnungsformular liegen im Bus. 
  2. Vor Antritt der Fahrt ist der Sektionsbus auf die im Fahrtenbuch genannten Punkte zu überprüfen und die notwendigen Daten sind für die Nutzung zu dokumentieren.  
  3. Das Zubehör ist bei Abholung zu überprüfen.  

§ 7 Überprüfung des Sektionsbusses bei Rückgabe  

  1. Nach Ende der Fahrt ist der Sektionsbus auf die im Fahrtenbuch genannten Punkte, einschl. Zubehör zu überprüfen und die notwendigen Daten der Nutzung sind zu dokumentieren.  
  2. Der Nutzer trägt die Verantwortung dafür, dass der Bus nach der Fahrt in ordentlichem Zustand wieder zurückgegeben wird, ansonsten kann für die Außenreinigung eine Pauschale von 25 Euro und für die Innenreinigung eine Pauschale von 30 Euro erhoben werden. 
  3. Am Bus angezeigte Warnmeldungen sind sofort der Verwalterin zu melden und im Fahrtenbuch sowie auf dem Abrechnungsformular zu vermerken. 

§ 8 Behandlung des Sektionsbusses  

Der Nutzer hat den Sektionsbus sorgsam zu behandeln, die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck (s. B-Säule Fahrerseite/Türe) zu prüfen und den Sektionsbus ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Näheres zum Betanken, zur Pflege und Handhabung sind im Handbuch nachzulesen.  

§ 9 Unfälle und Schäden  

  1. Unfälle und andere Schäden im Zusammenhang mit dem Sektionsbus sind unverzüglich telefonisch oder persönlich den Verwaltern mitzuteilen. Die entsprechenden Rufnummern stehen im Fahrtenbuch. Unfälle sind zusätzlich der Polizei zu melden. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, alles zu einer Begrenzung des Schadens zu tun.  
  2. Bei einem Unfall sind dem Unfallgegner nur der Name des Fahrzeugführers, der Fahrzeughalter  und die Haftpflichtversicherung bekannt zu geben. Es darf keinesfalls ein Schuldanerkenntnis in irgendeiner Form abgegeben werden. Nach Möglichkeit sind die Ansprechpartner im Vorstand oder die Verwalter zu verständigen.  

§ 10 Versicherung  

  1. Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert, mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro für Vollkasko- und 300 Euro für Teilkaskoschäden. 
  2. Der Sektionsbus hat einen Schutzbrief. Die notwendigen Kontaktdaten befinden sich bei den Fahrzeugunterlagen.  

§ 11 Ausschluss von der Nutzung  

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen behält sich die Sektion das Recht vor, den Betreffenden von einer weiteren Nutzung auszuschließen.  

§ 12 Haftung des Nutzers bzw. Fahrzeugführers  

Wenn der Nutzer oder der Fahrzeugführer die vorgenannten Pflichten, die gesetzlichen Vorschriften oder die Versicherungsbedingungen nicht einhält oder fahrlässig oder grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, haftet er für alle hieraus der Sektion entstehenden Schäden. 

§ 13 Ansprechpartner  

Das ist die Fahrzeugverwalterin nach § 2. 

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2026 für neue Buchungen in Kraft 

Geislingen, den 01.09.2025 

Meike von Au 
Verwaltung 
DAV Sektion Geislingen 

Im Fahrzeug befindet sich folgendes Zubehör: 

  • Fahrzeugunterlagen 
  • Bedienungsanleitung 
  • 9 Warnwesten 
  • Parkscheibe 
  • Verbandskasten 
  • Warndreieck Eisschaber 
  • 1 Paar Schneeketten 1 Handbesen