Geislinger Hütte Hüttenordnung
Präambel
Die „Geislinger Hütte“ ist eine DAV-Mittelgebirgshütte und liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Böhmenkirch in einem Wasserschutzgebiet. Sie ist besonders geeignet für Aufenthalte von
- Familien
- Kinder- und Jugendgruppen
- Wandergruppen
- Aus- und Fortbildungen
- Allgemeine Sektionsveranstaltungen
Die „Geislinger Hütte“ ist auch ein Treffpunkt für Sektionsmitglieder, die nicht auf der Hütte übernachten. Deshalb ist ihnen grundsätzlich am Sonntagnachmittag Zutritt zu gewähren. Eine Bewirtung durch den Hauptnutzer / Hüttendienst wird empfohlen.
Als reine Selbstversorgerhütte verfügt die „Geislinger Hütte“ über eine komplett ausgestattete große Küche, um Lebensmittel zuzubereiten und zu lagern. Die Sektion stellt Speisen und Getränke grundsätzlich nicht bereit.
Für jeden Aufenthalt auf der „Geislinger Hütte“ ist ein Hauptnutzer zu benennen, der zugleich die Aufgaben eines Hüttendienstes übernimmt.
1 Anmeldung und Reservierung / Buchung
1.1 Allgemeines
Die „Geislinger Hütte“ steht vornehmlich den Mitgliedern der Sektion Geislingen des DAV, wie auch anderen Alpenvereinsmitgliedern und Gleichgestellten aber auch Nichtmitgliedern im Rahmen freier Kapazitäten und abhängig von der Verfügbarkeit eines verantwortlichen Hüttendienstes ganzjährig zur Verfügung.
Gruppen, die die gesamte Hütte nutzen wollen, werden grundsätzlich nur aufgenommen, wenn der/ die Anmeldende als Hauptnutzer Mitglied der Sektion ist. Ersatzweise können Nicht-Sektionsangehörige die Hütte nutzen, wenn sie ein Sektionsmitglied als „Paten“ benennen können. Dieser muss nicht persönlich und dauernd anwesend sein, übernimmt jedoch die Verantwortung für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen, besonders in Bezug auf Sauberkeit und den pfleglichen Umgang mit den Hütteneinrichtungen.
Der Hauptnutzer bzw. der „Pate“ übernimmt zugleich die Aufgaben eines Hüttendienstes (Anlage A).
Über die Nutzung durch Gruppen, die schon öfter Gäste der Sektion waren (z.B. Schulen etc.) oder Gruppen anderer DAV-Sektionen entscheidet der Vorstand.
Darüber hinaus kann nur jeweils eine Gruppe aufgenommen werden.
Anmeldungen für Übernachtungen und andere Nutzungen der Hütte erfolgen grundsätzlich über die Homepage der „Geislinger Hütte“. Der Anmeldende/ Hauptnutzer erhält eine schriftliche Bestätigung per Mail.
Nach Eingang der Nutzungsgebühr für den gesamten Aufenthalt können Zimmer und Lager nach Maßgabe des Hauptnutzers belegt werden.
Telefonische Anmeldung bleibt als Ausnahme möglich.
Unmittelbare Anmeldungen vor Ort werden nur in Ausnahmefällen möglich sein. Über sie entscheidet der Hüttendienst.
1.2 Prioritäten
Für die Anmeldung zur Nutzung der Hütte gelten folgende Prioritäten:
- Veranstaltungen der Sektion Geislingen
- Veranstaltungen von Sektionen des DAV
- Veranstaltungen von Mitgliedern der Sektion Geislingen
- Sonstige Veranstaltungen
Der jeweils 1. Sonntag bzw. das 1. Wochenende eines Monats - von Sa. 08:00 bis Mi. 08:00 Uhr - ist den Gruppen der Sektion, als allgemein offener Hüttentag, vorbehalten.
2 Nächtigungsgebühren / Nutzungsgebühren
Wird die Hütte als Ganzes genutzt, beinhaltet die Gebühr auch die Nächtigungen.
Bei Einzelnutzung wird eine Nächtigungsgebühr erhoben.
Nächtigungs- und Nutzungsgebühren werden grundsätzlich bargeldlos und im Voraus im Rahmen des Anmeldeverfahrens erhoben.
2.1 Zahlungen
Bei der Reservierung ist grundsätzlich eine Anzahlung fällig. Buchungen werden erst nach Überweisung des Komplettpreises bestätigt.
2.2 Storno
Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt werden Stornogebühren mit den geleisteten Zahlungen verrechnet.
3 Verpflegung
Die „Geislinger Hütte“ ist eine reine Selbstversorgerhütte. Lebensmittel und Getränke sind mitzubringen oder vor Ort zu beschaffen.
4 Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld
4.1 Verhalten der Gäste
Die Nutzung der Hütte durch Gäste unterschiedlichen Alters, verschiedener Interessen und unterschiedlicher Ziele verlangt ein hohes Maß gegenseitigen Respekts und Rücksichtnahme. Alle Gäste sind daher aufgefordert, ihre Vorhaben, die andere belasten können (z.B. Lärm, Kochgerüche etc.) miteinander abzustimmen.
Die Hüttenbesucher sind gehalten, alle Einrichtungen der Hütte schonend zu behandeln, Strom und Wasser zu sparen.
Die „Geislinger Hütte“ liegt im Gebiet der Gemeinde Böhmenkirch. Rücksichtsvolles Verhalten insbesondere gegenüber den Nachbarn ist unabdingbar geboten. Besonders gilt:
- Die Hütte und ihr Umfeld sind sauberzuhalten.
- Wertstoffe wie Verkaufsverpackungen (gelber Sack), Glas, Metall, Papier, Karton, Biomüll sind von den Gästen mit nach Hause zu nehmen.
Restmüll, insbesondere Papierhandtücher, kann in der Mülltonne entsorgt werden, sie steht im Vorraum zum Kellereingang. Sollte die Mülltonne voll sein, ist der Restmüll von den Gästen mit nach Hause zu nehmen. - Die Benutzung der Kinderspielgeräte und der Kletterwand erfolgt auf eigene Verantwortung. Eltern haften für ihre Kinder.
- Hüttenschuhe oder ähnliches sind im Haus obligatorisch.
- Schuhe sind außerhalb des Gastraums sowie der Zimmer und Lager abzustellen.
- Nasse Kleidung kann im Vorraum aufgehängt werden.
- Für die Übernachtung in den Zimmern ist komplette Bettwäsche mitzubringen und zu nutzen.
- In den Lagern ist die Verwendung eines Schlafsacks und einem Spannbettlaken oder eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.
- In der Selbstversorgerküche ist das benutzte Geschirr unmittelbar nach dem Gebrauch abzuwaschen und in die Schränke einzuordnen. Etwaige Schäden/ Bruch sind im Nutzungsprotokoll zu vermerken. Alle Arbeitsflächen, der Herd und die Spüle sind zu reinigen. Der Fußboden ist zu saugen und feucht zu wischen.
Am Abreisetag sind
- alle genutzten Räume, einschl. der Sanitärräume, zu reinigen, die Papierkörbe und Müllbehälter zu leeren sowie die Böden zu saugen,
- in den Lagern und Zimmern die Decken zusammenzulegen, die Leintücher glatt zu ziehen, Papierkörbe zu leeren und der Fußboden zu saugen,
- das Nutzungsprotokoll auszufüllen und im Briefkasten neben der Eingangstür zum Aufenthaltsraum zu deponieren.
In den Lagern und Zimmern hängt ein Foto an der Wand, wie die Betten/ Lager beim Verlassen aussehen sollen.
Bei Nichtbeachtung dieser Regeln oder Reklamationen behält sich die Sektion das Recht vor, dem betreffenden Gast eventuell entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
4.2 Hüttenruhe
Generell soll von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Die Hüttendienste können aber im Einvernehmen mit allen Hüttengästen den Beginn der Hüttenruhe auch zu einem späteren Zeitpunkt festsetzen.
Die tatsächliche Zeit der Hüttenruhe ist gut sichtbar bekannt zu machen. Früh Aufstehende müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.
4.3 Musizieren und Konzerte
Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit den anderen Gästen und den Hüttendiensten gestattet.
Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.
4.4 Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte
Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Hüttenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetterberichts bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Kopfhörern außerhalb der Hüttenruhe. Die Hüttendienste können für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.
4.5 Internet
Es steht WLAN zur Verfügung. Passwort: Alpenverein
4.6 Rauchen
Rauchen ist in der „Geislinger Hütte“ verboten.
4.7 Verhalten in den Schlafräumen
In den Schlafräumen darf nicht gekocht werden. Sie dürfen nicht mit Straßen-, Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist verboten.
4.8 Haustiere
In der Hütte sind Haustiere grundsätzlich verboten. Die Unterbringung von Bergrettungs- und Blindenhunden wird durch die Hüttendienste geregelt.
4.9 Beschädigungen
Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.
4.10 Lagerfeuer
Das Entzünden und Unterhalten von Lagerfeuern auf dem Gelände der Hütte ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen mit einem entsprechenden Brandschutzkonzept können beim Hüttenteam beantragt werden.
4.11 Grillstelle
Offenes Feuer darf nur auf der Grillstelle gemacht werden. Feuer dürfen nur in solcher Größe entfacht werden, wie es der Grillstelle angemessen ist. Das Grillholz ist von den Gästen selbst mitzubringen und nicht benötigtes Holz ist wieder mit nach Hause zu nehmen.
4.12 Kachelofen
Der Kachelofen darf in den Wintermonaten von den Gästen befeuert werden. Das Brennholz befindet sich neben dem Kachelofen und weiteres Holz kann hinter der Terrasse/ Hütte entnommen werden. Das Brennholz in der Hütte ist nach der Entnahme von den Gästen wieder aufzufüllen.
4.13 Parken
Die Auffahrt zur Hütte ist nur zum Be- und Entladen zugelassen. Parken ist nur auf dem gekennzeichneten Parkplatz gestattet, da das gesamte Hüttengelände im Wasserschutzgebiet liegt.
4.14 Duschen
Zur Nutzung der Dusche bitte 50-Cent-Münzen mitbringen.
5 Aufsicht, Beschwerden
5.1 Hausrecht
Der Hüttendienst beaufsichtigt den Hüttenbetrieb und ist Ansprechpartner für die Gäste. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Er übt in Vertretung der Sektion das Hausrecht aus.
5.2 Verstoß gegen die Hüttenordnung
Bei Nichteinhaltung der Hüttenordnung behält sich die Sektion das Recht vor, den betreffenden Gast vor einer weiteren Nutzung auszuschließen.
5.3 Handhabung von Beschwerden
Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an die Sektion zu richten. Gegen deren Entscheidung kann der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin das Präsidium des Bundesverbandes (DAV) anrufen, wenn er bzw. sie geltend macht, die Sektion habe gegen Vorschriften des Alpenvereins verstoßen.
1. Vorsitzender
Geislingen/Steige, im August 2025