Aufgaben des Hauptnutzers und Hüttendienstes

(Anlage A zur Hüttenordnung der „Geislinger Hütte“)

Der Hauptnutzer übt als Hüttendienst das Hausrecht in Vertretung der Sektion aus und setzt die Hüttenordnung durch.

Seine Aufgaben sind:

  • Abholen
    Hüttenschlüssel oder Öffnen Schlüsselsafe für Zugang zur Hütte.
  • Einweisen
    der Gäste in die vorgesehene Unterkunft sowie in alle anderen Hütteneinrichtungen (Küche, Duschen, Trockenraum) einschl. Verfahren der Müllentsorgung.
  • Gewährleisten,
    dass die Fahrzeuge der Gäste auf dem Hütten-Parkplatz abgestellt werden, vor allem freie Fahrt für Rettungs- und Winterdienste.
  • Durchsetzen,
    dass das Mobiliar und alle Einrichtungen der Hütte schonend und - soweit erforderlich - unter Beachtung der Bedienungsanleitungen behandelt und benutzt werden. Melden eventueller Schäden.
  • Kontrollieren
    der Verbrauchsmittel, wie Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife und Spülmittel und bei Bedarf auffüllen (Vorrat im UG unter Treppe).
  • Veranlassen,
    dass potenziell belastende Vorhaben in der Hütte (z.B. Lärm, Kochgerüche etc.) zwischen allen Nutzern abgesprochen werden.
  • Kontrolle
    Beim Verlassen des Hauses kontrollieren, ob sämtliche Fenster einschl. der Seitenflügel sowie die Rollos geschlossen, die Kochplatten abgeschaltet, die Lichter gelöscht und beide Wasserzugangsventile vor der Kaffeemaschine geschlossen sind.
  • Gewährleisten der Bereitstellung von Wärmeenergie:
    • Die Geislinger Hütte verfügt über Kalt- und Warmwasser an allen Entnahmestellen, gespeist von einem - mit Flüssiggas betriebenen - Warmwasserspeicher. Die mit Flüssiggas betriebene Heizung der Geislinger Hütte ist auf eine Grundtemperatur von 16/17 Grad eingestellt.
    • Daher darf die Einstellung der Heizkörperventile von den Hüttengästen auf keinen Fall verändert werden.
    • Die für den Aufenthalt notwendige und angenehme Raumwärme ist über den - mit Holz befeuerten - Kachelofen jederzeit möglich.
    • Das Holzlager befindet sich an der Hütte.
  • Festhalten
    aller Defizite und Mängel sowie eigener Anregungen und Empfehlungen und statistische Angaben zur Nutzung in Formblatt „Nutzungsprotokoll“ (siehe Beilage).
  • Zurückbringen
    Hüttenschlüssel oder Deponieren im Schlüsselsafe.

Geislingen/Steige, im August 2025