Aufgaben des Hauptnutzers und Hüttendienstes
(Anlage A zur Hüttenordnung der „Geislinger Hütte“)
Der Hauptnutzer übt als Hüttendienst das Hausrecht in Vertretung der Sektion aus und setzt die Hüttenordnung durch.
Seine Aufgaben sind:
- Abholen
Hüttenschlüssel oder Öffnen Schlüsselsafe für Zugang zur Hütte. - Einweisen
der Gäste in die vorgesehene Unterkunft sowie in alle anderen Hütteneinrichtungen (Küche, Duschen, Trockenraum) einschl. Verfahren der Müllentsorgung. - Gewährleisten,
dass die Fahrzeuge der Gäste auf dem Hütten-Parkplatz abgestellt werden, vor allem freie Fahrt für Rettungs- und Winterdienste. - Durchsetzen,
dass das Mobiliar und alle Einrichtungen der Hütte schonend und - soweit erforderlich - unter Beachtung der Bedienungsanleitungen behandelt und benutzt werden. Melden eventueller Schäden. - Kontrollieren
der Verbrauchsmittel, wie Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife und Spülmittel und bei Bedarf auffüllen (Vorrat im UG unter Treppe). - Veranlassen,
dass potenziell belastende Vorhaben in der Hütte (z.B. Lärm, Kochgerüche etc.) zwischen allen Nutzern abgesprochen werden. - Kontrolle
Beim Verlassen des Hauses kontrollieren, ob sämtliche Fenster einschl. der Seitenflügel sowie die Rollos geschlossen, die Kochplatten abgeschaltet, die Lichter gelöscht und beide Wasserzugangsventile vor der Kaffeemaschine geschlossen sind. - Gewährleisten der Bereitstellung von Wärmeenergie:
- Die Geislinger Hütte verfügt über Kalt- und Warmwasser an allen Entnahmestellen, gespeist von einem - mit Flüssiggas betriebenen - Warmwasserspeicher. Die mit Flüssiggas betriebene Heizung der Geislinger Hütte ist auf eine Grundtemperatur von 16/17 Grad eingestellt.
- Daher darf die Einstellung der Heizkörperventile von den Hüttengästen auf keinen Fall verändert werden.
- Die für den Aufenthalt notwendige und angenehme Raumwärme ist über den - mit Holz befeuerten - Kachelofen jederzeit möglich.
- Das Holzlager befindet sich an der Hütte.
- Festhalten
aller Defizite und Mängel sowie eigener Anregungen und Empfehlungen und statistische Angaben zur Nutzung in Formblatt „Nutzungsprotokoll“ (siehe Beilage). - Zurückbringen
Hüttenschlüssel oder Deponieren im Schlüsselsafe.
Geislingen/Steige, im August 2025