Für das Skifahren in Italien/Südtirol gelten seit 1. Januar 2022 neue Bestimmungen: Es muss ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitgeführt werden.
Die DAV-Mitgliedschaft beinhaltet eine Sporthaftpflicht-Versicherung. Also immer den DAV-Mitgliedsausweis und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Alpinen Sicherheits Service (ASS) dabeihaben. Dies kann unter hier heruntergeladen werden.
Eine Bestätigung über den Versicherungsschutz kann hier heruntergeladen werden.
Des Weiteren besteht für alle ab 18 Jahren eine Helmpflicht und alkoholisierte Skifahrende erhalten ab 0,5 Promille eine Geldbuße, ab 0,8 Promille gilt es als Straftat.