Kleinbus Benutzungsordnung
Benutzungsordnung für den Kleinbus der Sektion Geislingen
nach Vorstandsbeschluss vom 27.04.2015
Nutzungsbedingungen für den Sektionsbus nach Vorstandsbeschluss vom 27.04.2015
§ 1 Begriffserklärungen
- Der Nutzer reserviert den Sektionsbus und führt die Abholung sowie die Rückgabe mit der Verwalterin aus. Die Abrechnung der Nutzungskosten erfolgt zu Lasten des Nutzers.
- Der Fahrzeugführer ist der jeweilige Fahrer.
- Die Nutzungskosten sind sämtliche in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kosten.
§ 2 Reservierung
- Die verbindliche Reservierung erfolgt über die Fahrzeugverwalterin:
Meike von Au (E-Mail meike.von-au@alpenverein-geislingen.de oder Mobil +49 151 23002309) - Abholung und Rückgabetermine sind mit der Verwalterin zu vereinbaren.
§ 3 Nutzung
- Der Sektionsbus darf nur für Vereinszwecke gemäß Satzung § 2 genutzt werden. Im Sektionsbus darf nicht geraucht werden.
- Steht das Fahrzeug zum reservierten Zeitpunkt nicht zur Verfügung, wird der Nutzer so früh wie möglich durch die Verwalterin informiert.
- Kann der Nutzer den Rückgabetermin nicht einhalten, muss die Verwalterin so früh wie möglich informiert werden.
- Die Nutzung des Sektionsbusses setzt den Ablauf der fahrschulrechtlichen Probezeit, das Ausfüllen des Fahrtenbuches und den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder Klasse 3) für alle Fahrzeugführer voraus. Nur in begründeten Ausnahmen (z. B. Ermüdung, Erkrankung) kann auch ein Anderer ohne Eintrag ins Fahrtenbuch das Fahrzeug führen. Der Nutzer muss sich jedoch dessen Fahrerlaubnis vorzeigen lassen. Der Fahrer muss Mitglied der Sektion Geislingen sein.
- Die Sektion übernimmt keine Haftung für Nutzungsausfälle, die die Sektion nicht zu vertreten hat.
- Der Bus ist mit Allwetterreifen ausgestattet, die das ganze Jahr genutzt werden können.
Bei Glätte und Schnee sind rechtzeitig Schneeketten aufzuziehen, die sich im Bus befinden.
§ 4 Nutzungskosten
- Das Nutzungsentgelt beträgt 0,30 € pro gefahrenen Kilometer oder 75 € pro Tag / 35 € pro halben Tag. Die Kosten sind unverzüglich, spätestens nach einer Woche, auf das Konto der Sektion Geislingen des DAV zu überweisen.
Kreissparkasse Göppingen
IBAN DE65 6105 0000 0006 0151 54
BIC GOPSDE6GXXX
Verwendungszweck: DAV-Sektionsbus + Nutzername + Buchungszeitraum
Das Abrechnungsformular kann hier heruntergeladen werden. - Kosten für Betriebsflüssigkeiten wie Diesel, Öl und Auslagen für z.B. Straßen-, Tunnel-, Parkgebühren werden vom Nutzer getragen.
- Das Fahrzeug hat eine Jahresvignette für Österreich und die Schweiz.
- Der jeweilige Nutzer/ die jeweiligen Nutzer starten mit vollgetanktem Bus und stellen den Bus auch wieder voll getankt auf dem Parkplatz (Stellplatz Nr. 18) bei der Polizei oder in Absprache mit der Verwalterin ab.
- Wird der reservierte Bus 7 Tage vor der Reservierung storniert, entstehen keine Kosten. Wird die Reservierung kurzfristiger zurückgenommen, entstehen pro reservierten Tag Kosten von 35 € gegenüber der reservierenden Person, die auf das angegebene Konto unter Ziffer 4 zu überweisen sind.
§ 5 Fahrzeugführer
- Bei Übernahme des Sektionsbusses ist der Führerschein vorzulegen. Der Fahrer muss die fahrschulrechtliche Probezeit beendet haben.
- Das Führen des Sektionsbusses unter Einflüssen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente, etc.), ist strengstens untersagt. Abweichend von der Straßenverkehrsordnung (StVO bzw. die Bestimmungen des jeweiligen Landes) gilt die 0,0-Promille-Grenze.
- Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, darauf zu achten, dass alle Insassen angegurtet sind. Falls erforderlich, müssen Kindersitze entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden.
- Für mit dem Sektionsbus begangene Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (insbesondere Verkehrsdelikte) haftet der Fahrzeugführer.
- Der Fahrzeugführer ist für die ordnungsgemäße Führung der mitgegebenen Unterlagen verantwortlich.
§ 6 Überprüfung des Sektionsbusses vor Fahrtantritt
Vor Antritt der Fahrt ist der Sektionsbus auf die im Fahrtenbuch genannten Punkte zu überprüfen und die notwendigen Daten sind für die Nutzung zu dokumentieren.
§ 7 Überprüfung des Sektionsbusses bei Rückgabe
- Nach Ende der Fahrt ist der Sektionsbus auf die im Fahrtenbuch genannten Punkte zu überprüfen und die notwendigen Daten der Nutzung sind zu dokumentieren.
- Der Nutzer trägt die Verantwortung dafür, dass der Bus nach der Fahrt in ordentlichem Zustand wieder zurückgegeben wird, ansonsten kann für die Außenreinigung eine Pauschale von 25 € und für die Innenreinigung eine Pauschale von 30 € erhoben werden.
§ 8 Behandlung des Sektionsbusses
Der Nutzer hat den Sektionsbus sorgsam zu behandeln, die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck (s. B-Säule Fahrerseite/ Türe) zu prüfen und den Sektionsbus ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Näheres zum Betanken, zur Pflege und Handhabung sind im Handbuch nachzulesen.
§ 9 Unfälle und Schäden
- Unfälle und andere Schäden im Zusammenhang mit dem Sektionsbus sind unverzüglich telefonisch oder persönlich der Verwalterin und der Versicherung mitzuteilen. Die entsprechenden Rufnummern stehen im Fahrtenbuch. Unfälle sind zusätzlich der Polizei zu melden. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, alles zu einer Begrenzung des Schadens zu tun.
- Bei einem Unfall sind dem Unfallgegner nur der Name des Fahrzeugführers, der Fahrzeughalter und die Haftpflichtversicherung bekannt zu geben. Es darf keinesfalls ein Schuldanerkenntnis in irgendeiner Form abgegeben werden. Nach Möglichkeit sind die Ansprechpartner im Vorstand oder die Verwalterin zu verständigen.
§ 10 Versicherung
- Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert, mit einer Selbstbeteiligung von 500 € für Vollkasko- und 300 € für Teilkaskoschäden.
- Der Sektionsbus hat einen Schutzbrief. Die notwendigen Kontaktdaten befinden sich bei den Fahrzeugunterlagen.
§ 11 Ausschluss von der Nutzung
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen behält sich die Sektion das Recht vor, den Betreffenden von einer weiteren Nutzung auszuschließen.
§ 12 Haftung des Nutzers bzw. Fahrzeugführers
Wenn der Nutzer oder der Fahrzeugführer die vorgenannten Pflichten, die gesetzlichen Vorschriften oder die Versicherungsbedingungen nicht einhält oder fahrlässig/ grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, haftet er für alle hieraus der Sektion entstehenden Schäden.
§ 13 Ansprechpartner
Das ist die Fahrzeugverwalterin nach § 2.
Geislingen, den 15.11.2024
Meike von Au
Verwaltung
DAV Sektion Geislingen
Nachtrag:
Das Zubehör ist bei Abholung- und Rückgabe zu überprüfen.
Schlüssel, Fahrzeugschein und Fahrtenbuch werden bei der Übergabe ausgehändigt.
Im Fahrzeug befindet sich folgendes Zubehör:
- Fahrzeugunterlagen
- Bedienungsanleitung
- 9 Warnwesten
- Parkscheibe
- Verbandskasten
- Warndreieck
- Eisschaber
- 1 Paar Schneeketten