Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft Versicherungsschutz bei Unfällen oder Notfällen während alpinistischer Aktivitäten. Das schließt Einsätze der Bergrettung, auch mit dem Hubschrauber, ein. Der Versicherungsschutz gilt weltweit (bei Pauschalreisen europaweit) bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während des Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des DAV:
- Bergsteigen:
z. B. Bergwandern, Bergsteigen, Fels- und Eisklettern in freier Natur, Klettern an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern, Trekking
- Wintersport:
z. B. Skifahren (alpin, nordisch, Telemark), Snowboarden, Skitouren / Skibergsteigen, Skibobfahren, Schneeschuhgehen
- Sonstige Alpinsportarten:
z. B. Höhlenbegehungen, Mountainbiking, Kajak- und Faltbootfahren, Canyoning / Rafting
- Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen des DAV:
z. B. Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Bundesverbands und der Sektionen.
Ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz erhalten Sie hier.